
Vergaberecht
Inhalt:
Das Vergaberecht befasst sich mit der Vergabe öffentlicher Aufträge. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen der Vergabestelle, die den Auftrag vergeben möchte und den Bietern, die durch den Zuschlag den Auftrag erhalten möchten. Das Vergaberecht befindet sich im Umbruch. Es ist besonders stark durch das Gemeinschaftsrecht der EU beeinflusst. Wesentliche Prinzipien des Vergaberechts sind:
- Vergabe im Wettbewerb, Transparenz des Vergabeverfahrens
- Gleichbehandlungsgrundsatz, Diskriminierungsverbot
Berücksichtigung mittelständischer Interessen
- Vergabe nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen, Verbot vergabefremder Regelungen
- Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Angebot
- Anspruch auf Einhaltung der Vergaberegeln
Im Vergaberecht ist zwischen dem Vergabeverfahren und dem Rechtsschutz zu trennen.
Zum Vergabeverfahren gehören z.B.:
- Überlegungen vor Einleitung eines Vergabeverfahrens (Ausschreibungspflicht, Wahl der Vergabeordnung, Auswahl der Verfahrensart, etc.)
- Anwendungsbereich der VOB/A und Abgrenzung zu VOL/A und VOF
- Bekanntmachungspflichten und Fristen der VOB/A
- Aufbau der Vergabeunterlagen
- Grundsätze für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung
- Submissionstermin
- Prüfung und Wertung der Angebote
- Aufklärungsgespräche (Bieter)
- Aufhebung der Ausschreibung
Zum Rechtsschutz gehören z.B.:
- Rechtsschutz für Vergaben oberhalb der Schwellenwerte bzw. Rechtsschutz für Vergaben unterhalb der Schwellenwerte
- Informationspflicht über die beabsichtigte Zuschlagserteilung bei Verfahren oberhalb der Schwellenwerte
- Nachprüfungsverfahren oberhalb der Schwellenwerte (Verfahren vor der Vergabekammer bzw. Beschwerdeverfahren vor dem Vergabesenat)
- Schadensersatzansprüche bei Vergabeverstößen oberhalb bzw. unterhalb der Schwellenwerte
Wir stehen bei all diesen Fragen und Verfahren kompetent und zuverlässig zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner: RA Dr. A. Stangl