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Immobilienrecht

Inhalt:

Das Immobilienrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer und der Nachbarschaft, aber auch die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer.

Zum Immobilienrecht gehören zum Beispiel:

  • An- und Verkauf einer Immobilie.
  • Form und Inhalt des Kaufvertrages.
  • Nachbarschaftsrecht, wie Pflanzabstände, Wege- und Fahrtrechte
  • Das Immobilienrecht befasst sich aber auch mit der Verwertung von Grundstücken, z.B. deren Vermietung/Verpachtung.  


Wir stehen bei all diesen Fragen und Verfahren kompetent und zuverlässig zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner: RA Dr. A. Stangl, RAin M. Niemeier-Greiner