
Immobilienrecht
Inhalt:
Das Immobilienrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer und der Nachbarschaft, aber auch die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer.
Zum Immobilienrecht gehören zum Beispiel:
- An- und Verkauf einer Immobilie.
- Form und Inhalt des Kaufvertrages.
- Nachbarschaftsrecht, wie Pflanzabstände, Wege- und Fahrtrechte
- Das Immobilienrecht befasst sich aber auch mit der Verwertung von Grundstücken, z.B. deren Vermietung/Verpachtung.
Wir stehen bei all diesen Fragen und Verfahren kompetent und zuverlässig zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner: RA Dr. A. Stangl, RAin M. Niemeier-Greiner