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Schlichtung

Inhalt:

Die Schlichtung ist ein Verfahren zur Konfliktbewältigung. Der Konflikt wird nicht vor staatlichen Stellen, wie dem Gericht, entschieden, sondern vor - weitgehend - privaten Schlichtungsstellen, wie dem Schlichter.

Die Schlichtung ermöglicht eine schnelle und kostengünstige Regelung von Streitigkeiten ohne Einbeziehung des Gerichtes.

Besonderheiten des Schlichtungsverfahrens sind:

  • Keine Öffentlichkeit des Verfahrens.
  • Kein Untersuchungs- bzw. Beibringungsgrundsatz
  • Keine Beweisaufnahme.
  • Keine Entscheidungsgewalt des Schlichters.
  • Keine Rechtskraft des Verfahrensergebnisses.
  • Kein Justizgewähranspruch des Schlichters.
  • Freie Verfahrensgestaltung durch den Schlichter.  


Diese Prinzipien ermöglichen eine flexible Gestaltung zur Lösung von Streitigkeiten .

Das Schlichtungsverfahren ist in Bayern aufgrund des Bayerischen Schlichtungsgesetzes in einigen Fällen notwendige Prozessvoraussetzung für ein nachfolgendes Gerichtsverfahren. Es handelt sich hierbei um folgende Fälle:

  • Vermögensrechtlichen Streitigkeiten über Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswert die Summe von € 750,00 nicht übersteigt.
  • Streitigkeiten über Ansprüche wegen
  1. der in § 906 BGB geregelten Einwirkungen auf das Nachbargrundstück, sofern es sich nicht um Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb handelt.

  2. Überwuchs nach § 910 BGB.

  3. Hinüberfalls nach § 911 BGB.

  4. eines Grenzbaumes nach § 923 BGB.

  5. der in den Art. 43 – Art. 54 AGBGB geregelten Nachbarrechte, sofern es sich nicht um Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb handelt.

  6. Ansprüche über die Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden ist.

 
Wir stehen bei all diesen Fragen und Verfahren kompetent und zuverlässig zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner: RA Dr. A. Stangl