
Bankrecht
Inhalt:
Das Bankrecht ist ein sehr dynamisch weiterentwickelndes, stark durch die Rechtssprechung geprägtes Rechtsgebiet. Im Schwerpunkt behandelt es die Rechtsbeziehungen zwischen der Bank und dem Kunden.
Zum Bankrecht gehören z.B.:
- Bankgeheimnis und Bankauskunft
- Einlagengeschäft (Kontoinhaber, Kontokündigung, Gemeinschaftskonten, Treuhandkonten, Missbrauch einer Kontovollmacht, etc.)
- Zahlungsverkehr (Girogeschäft, Banküberweisung, Lastschriftverfahren, Scheckinkasso, Wechsel, EC-Karte, Kreditkartengeschäft, etc.)
- Kreditgeschäft (Verbraucherkredit, Haustürwiderruf, etc.)
- Kreditsicherung (Bürgschaft, Grundschuld, Globalsicherheiten, etc.)
Wir stehen Ihnen bei all diesen Fragen und Verfahren kompetent und zuverlässig zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner: RA Dr. A. Stangl