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Kaufrecht

ist ein Rechtsbereich des täglichen Lebens, geprägt von den Fragen, wie kommt der Kaufvertrag zustande, wie wird er abgewickelt, welche Rechte hat der Verkäufer und Käufer bei Vorliegen eines Mangels des Kaufgegenstandes oder Nichterfüllung des Vertrages, wie sind diese Rechte durchzusetzen. Von zunehmender Bedeutung ist die rechtliche Behandlung von Kaufverträgen, abgeschlossen über moderne Kommunikationsmittel wie E-mail u.a.

Ihre Ansprechpartner: RA Georg Kuchenreuter